Der KI-Telefonassistent für Immobilienmakler.
Erreichbar24 nimmt jeden Anruf entgegen, qualifiziert Käufer und Verkäufer automatisch und informiert Sie sofort.
Interessenten rufen abends, am Wochenende oder nachts an – wenn niemand mehr da ist, um den Hörer abzunehmen.
🏡
Eigentümer erreichen niemanden
Wer seine Immobilie verkaufen möchte, ruft an. Nimmt niemand ab, geht er zum nächsten Makler.
📅
Besichtigungen gehen verloren
Besichtigungsanfragen, die nicht sofort beantwortet werden, führen selten zu einem Termin.
💰
Ein verpasster Eigentümer-Anruf kann mehrere tausend Euro Provision bedeuten. Erreichbar24 stellt sicher, dass Sie keinen Anruf mehr verpassen.
Die Lösung
Ihre KI-Assistentin. Immer da. Immer professionell.
Erreichbar24 nimmt jeden Anruf entgegen, erkennt das Anliegen und leitet den Lead strukturiert an Sie weiter – vollautomatisch.
Feature 01
📞
24/7 Anrufannahme
Der KI-Assistent beantwortet eingehende Anrufe rund um die Uhr – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Feature 02
🧠
Alle Lead-Typen erkannt
Käufer, Verkäufer, Mietinteressenten, Bestandsmieter, Verwaltungsanfragen – die KI erkennt das Anliegen und führt gezielt durch das Gespräch.
Feature 03
📧
Strukturierte Lead-E-Mail
Nach jedem Gespräch erhalten Sie sofort eine kategorisierte Zusammenfassung – mit Kontaktdaten, Anliegen und allen erfassten Informationen – direkt in Ihr Postfach.
So funktioniert's
In 3 Schritten zum automatischen Lead-System.
01
Nummer verbinden
Leiten Sie Ihre bestehende Maklernummer auf den KI-Assistenten weiter oder nutzen Sie eine neue Nummer – in wenigen Minuten eingerichtet.
02
KI übernimmt das Gespräch
Der Assistent beantwortet Anrufe, stellt gezielte Fragen und erfasst alle wichtigen Informationen professionell und natürlich.
03
Lead sofort erhalten
Nach jedem Gespräch erhalten Sie eine strukturierte Zusammenfassung per E-Mail – inklusive Kontaktdaten und Qualifizierungsergebnis.
Das sagen unsere Kunden
Über 200 Makler. Kein verpasster Lead mehr.
Erreichbar24 wurde speziell für die Immobilienbranche entwickelt und erprobt – mit messbaren Ergebnissen.
200+
betreute Makler
24/7
Erreichbarkeit
98%
Gesprächsqualität
< 48h
bis zur Einrichtung
★★★★★
„Seit wir Erreichbar24 nutzen, verpassen wir keinen Eigentümer-Anruf mehr. Die strukturierten Lead-E-Mails sind jeden Morgen das Erste, was ich lese."
TH
Thomas H.
Immobilienmakler, München
★★★★★
„Wir haben in den ersten zwei Wochen drei Verkäufer-Leads über Erreichbar24 erhalten, die wir sonst verpasst hätten. Das System zahlt sich sofort aus."
SK
Sandra K.
Maklerbüro, Frankfurt
★★★★★
„Die KI klingt professioneller als mancher Mitarbeiter. Kunden merken keinen Unterschied – und die Qualifizierung ist besser als vorher."
MR
Michael R.
Geschäftsführer, Köln
Live Demo
Testen Sie den KI-Telefonassistenten jetzt.
Rufen Sie unsere Demo-Nummer an und sprechen Sie direkt mit unserem KI-Assistenten.
Jetzt anrufen & live testen
Rufen Sie die Demo-Nummer an und sprechen Sie direkt mit unserem KI-Assistenten. Sagen Sie einfach, was Sie möchten – zum Beispiel:
Ja – zwei Optionen: Entweder Sie leiten Ihre bestehende Nummer per Rufweiterleitung auf den KI-Assistenten um (geht in Minuten, kein Anbieterwechsel). Oder wir richten eine neue dedizierte Nummer ein. Beides funktioniert reibungslos.
Welche Anliegen erkennt die KI?
Der Assistent erkennt automatisch: Kaufinteressenten, Verkäufer, Mietinteressenten, Bestandsmieter sowie allgemeine Verwaltungsanfragen. Jede Kategorie wird qualifiziert und separat an Sie weitergeleitet.
Wie erhalte ich die Informationen nach dem Gespräch?
Nach jedem Gespräch erhalten Sie automatisch eine strukturierte E-Mail – mit Kontaktdaten, Anliegen und Gesprächszusammenfassung. Sofort, ohne Verzögerung.
Wie lange dauert die Einrichtung?
Die Einrichtung ist innerhalb von 24–48 Stunden abgeschlossen. Wir übernehmen alles – Sie müssen nichts einrichten oder konfigurieren.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Nein – der Vertrag läuft monatlich und ist jederzeit kündbar. Keine versteckten Fristen, keine Bindung. Sie bleiben, weil es sich lohnt – nicht weil Sie müssen.
Was kostet die Einrichtung?
Die einmalige Setup-Gebühr beträgt 299 €. Darin enthalten sind die komplette Einrichtung, individuelle Konfiguration des Gesprächsleitfadens und das Onboarding. Ab dem ersten Monat zahlen Sie nur noch die monatliche Pauschalgebühr Ihres Tarifs.
Ratgeber
Wissen für Makler.
Lead-Qualifizierung
Warum Immobilienmakler täglich Leads verlieren – und wie KI das verhindert
Studien zeigen: Über 60% aller Immobilienanfragen werden nicht beim ersten Kontaktversuch erreicht. Was das für Makler bedeutet – und wie ein KI-Telefonassistent das Problem löst.
5 Min Lesezeit·Erreichbarkeit
Ein Immobilienmakler ist selten am Schreibtisch. Besichtigungen, Kundentermine, Notartermine – der Alltag eines Maklers findet draußen statt. Das Problem: Genau in dieser Zeit rufen potenzielle Verkäufer und Käufer an.
Wer nicht erreichbar ist, verliert den Lead oft dauerhaft. Interessenten rufen maximal 1–2 Mal an, bevor sie den nächsten Makler kontaktieren. Bei einem durchschnittlichen Provisionsvolumen von 8.000–15.000 € pro Abschluss ist jeder verpasste Anruf bares Geld.
Was KI-Telefonie ändert
Ein KI-Telefonassistent nimmt jeden Anruf entgegen – auch um 22 Uhr, am Wochenende, während einer Besichtigung. Er stellt die richtigen Fragen, erkennt ob es sich um einen Käufer, Verkäufer oder Mietinteressenten handelt, und sendet dem Makler sofort eine strukturierte Zusammenfassung per E-Mail.
Ergebnis: Kein Lead geht mehr verloren. Jeder Anrufer wird professionell empfangen und qualifiziert – rund um die Uhr, vollautomatisch.
Digitalisierung
KI-Telefonassistent für Makler: So funktioniert die Technologie hinter Erreichbar24
Was steckt hinter einem KI-Telefonassistenten? Wie erkennt die KI Anliegen, wie werden Leads weitergeleitet – und was passiert technisch im Hintergrund?
4 Min Lesezeit·Technologie
Hinter Erreichbar24 steckt eine moderne KI-Infrastruktur, die auf großen Sprachmodellen (LLMs) basiert. Im Gegensatz zu klassischen Telefonbots mit starren Menüs führt die KI echte, natürliche Gespräche.
Wie die KI Anliegen erkennt
Sobald ein Anruf eingeht, analysiert die KI in Echtzeit was der Anrufer sagt. Sie erkennt automatisch: Kaufinteressenten, Verkäufer, Mietinteressenten, Bestandsmieter und allgemeine Anfragen. Je nach Kategorie stellt sie gezielt andere Qualifizierungsfragen.
Strukturierte Weiterleitung
Nach jedem Gespräch wird automatisch eine E-Mail generiert – mit Kontaktdaten, Anliegen, erfassten Details und einer Zusammenfassung. Der Makler kann sofort priorisieren und zurückrufen.
Das Betreibermodell von Erreichbar24 bedeutet: Sie müssen sich um nichts kümmern. Einrichtung, Optimierung und Pflege des Systems liegen vollständig bei uns.
Praxistipp
24/7 Erreichbarkeit für Immobilienmakler: Mehr Leads ohne mehr Arbeit
Erreichbarkeit ist der entscheidende Wettbewerbsvorteil im Immobilienmarkt. Wie Makler mit minimalem Aufwand rund um die Uhr erreichbar werden – ohne Mehrarbeit.
3 Min Lesezeit·Strategie
Im Immobilienmarkt entscheiden Minuten. Ein Eigentümer, der sein Haus verkaufen möchte, kontaktiert oft mehrere Makler gleichzeitig. Wer zuerst zurückruft, bekommt den Auftrag.
Das Problem mit Bürozeiten
Die meisten Makler sind Mo–Fr 9–18 Uhr erreichbar. Aber Interessenten rufen auch abends, am Wochenende und zwischen Terminen an. Genau diese Anrufe fallen durchs Raster.
Die Lösung: Automatische Erstqualifizierung
Mit einem KI-Telefonassistenten wird jeder Anruf sofort angenommen – egal wann. Die KI führt das Erstgespräch, erfasst alle relevanten Daten und informiert den Makler per E-Mail. Dieser kann dann priorisiert und informiert zurückrufen.
Das Ergebnis: Mehr qualifizierte Leads, weniger verpasste Chancen – bei gleichem Arbeitsaufwand. Makler die Erreichbar24 nutzen, berichten von durchschnittlich 3–5 zusätzlichen qualifizierten Leads pro Monat.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Pascal Gaus Pascal Gaus Solutions Am Hüvel 17 49205 Hasbergen
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Pascal Gaus, Pascal Gaus Solutions, Am Hüvel 17, 49205 Hasbergen
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Beim Besuch dieser Website werden automatisch folgende Daten erfasst:
IP-Adresse (anonymisiert)
Datum und Uhrzeit des Zugriffs
Browser und Betriebssystem
Bei Kontaktaufnahme per E-Mail werden die von Ihnen übermittelten Daten (Name, E-Mail-Adresse, Nachrichteninhalt) zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Daten werden ausschließlich zur Bereitstellung der Website und zur Bearbeitung von Anfragen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
4. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am Betrieb der Website) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung).
5. Hosting
Diese Website wird bei Netlify Inc., 44 Montgomery Street, Suite 300, San Francisco, CA 94104, USA gehostet. Es besteht ein Data Processing Agreement (DPA) mit Netlify. Weitere Informationen: netlify.com/privacy.
6. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Wenden Sie sich dazu an: info@erreichbar24.com
7. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erreichbar24 · Pascal Gaus Solutions · Stand: 28. April 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Pascal Gaus, Pascal Gaus Solutions, Am Hüvel 17, 49205 Hasbergen (nachfolgend „Anbieter") und Geschäftskunden im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber") über die Nutzung des KI-Telefonassistenzdienstes Erreichbar24.
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Die Leistungen werden ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen erbracht. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber einen KI-basierten Telefonassistenzdienst zur Verfügung. Der Dienst nimmt eingehende Anrufe entgegen, qualifiziert die Anliegen automatisiert und übermittelt strukturierte Lead-Zusammenfassungen per E-Mail an den Auftraggeber.
(2) Der genaue Leistungsumfang, das gewählte Paket sowie die monatliche Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, das durch Annahme zum Vertragsbestandteil wird.
(3) Der Anbieter übernimmt die vollständige technische Einrichtung, den laufenden Betrieb sowie einfache Anpassungen wie geänderte Bürozeiten, Mitarbeiterdaten oder Leistungsbeschreibungen ohne zusätzliche Vergütung.
(4) Komplexere Anpassungen am Gesprächsleitfaden oder Änderungen der Logikpfade werden nach Aufwand gesondert vergütet, ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber und dessen Rücksendung in Textform sowie durch Zahlung der ersten Monatspauschale zustande.
(2) Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber diese AGB sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO als verbindliche Vertragsbestandteile.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der monatlichen Pauschale ergibt sich aus dem gewählten Paket gemäß Angebot.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Auftraggeber erhält einen Stripe-Zahlungslink zur Begleichung. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Kreditkarte, SEPA-Lastschrift sowie Apple Pay und Google Pay.
(3) Gesprächsminuten, die das im Paket inkludierte Kontingent überschreiten, werden zum im Angebot angegebenen Minutenpreis abgerechnet und mit der Folgemonatsrechnung in Rechnung gestellt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen sowie den Dienst nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist auszusetzen.
(5) Der Anbieter ist gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) von der Umsatzsteuer befreit. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber richtet die Rufweiterleitung von seiner Geschäftsnummer auf die vom Anbieter bereitgestellte Zielnummer ein. Die Einrichtung erfolgt eigenverantwortlich; der Anbieter unterstützt auf Wunsch.
(2) Der Auftraggeber stellt eine E-Mail-Adresse für den Empfang der Lead-Zusammenfassungen bereit und informiert den Anbieter rechtzeitig über relevante Änderungen, insbesondere geänderte Bürozeiten, Mitarbeiterdaten oder Leistungsangebote.
(3) Der Auftraggeber informiert seine Anrufer in geeigneter Form (z.B. Website, Anrufbeantworter) darüber, dass Anrufe von einer KI-Telefonassistenz angenommen werden können.
§ 6 Verfügbarkeit und Haftung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Systemverfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten werden mit angemessenem Vorlauf in Textform mitgeteilt.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch eingesetzte Drittanbieter (insbesondere Retell AI, Twilio, Cartesia, OpenAI, n8n) verursacht werden, sofern diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
(3) Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten betroffen sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert der monatlichen Pauschale.
(4) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftsabschlüsse oder mittelbare Schäden infolge fehlerhafter oder ausgebliebener Lead-Erfassung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 7 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags erfolgt auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertrags ist.
(2) Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Beendigung des Vertrags werden alle kundenbezogenen Konfigurationen sowie verarbeitete personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen, regulatorischen oder geschäftlichen Gründen erforderlich ist und der Auftraggeber dadurch nicht unzumutbar benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Osnabrück, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen einzelner Vertragsklauseln bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.